Betreuung Plus
Wir stehen an deiner Seite!
Pflegeberatung mit

nach §37 Abs. 7 SGB XI
& §37 Abs. 3 SGB XI
Pflege betrifft uns alle – sei es durch das Älterwerden, Krankheit oder einen plötzlichen Pflegefall in der Familie. Unsere Pflegeberatung bietet dir kompetente & fachliche Orientierung, Unterstützung und ein offenes Ohr – individuell, verständlich und auf Augenhöhe.


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Organisation von Hilfsmitteln: Beratung zu Pflegebetten, Rollstühlen etc.
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Entlastungsangebote: Informationen zu Kurzzeitpflege, Tagespflege und ambulanten Diensten.
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Angehörigenberatung: Unterstützung und Schulungen für pflegende Familienmitglieder.
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Anträge & Formulare: Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen.
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Behördengänge: Begleitung und Beratung bei Terminen.
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Pflegekassen-Korrespondenz: Hilfe bei der Kommunikation mit Kostenträgern.
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Pflegegrade verstehen: Unterstützung beim Antrag und beim
Einstufungsgespräch
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Pflegegeld & Sachleistungen: Aufzeigen von Möglichkeiten und Kombinationsoptionen.
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Pflege zu Hause oder im Heim: Hilfe bei der Entscheidungsfindung.
Und so funktioniert's:
1
Kontaktaufnahme: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
2
Bedarfsanalyse
im gemeinsamen Beratungsgespräch
3
Unterstützung bei der Umsetzung durch unsere Alltagsbegleitung und Anpassung bei Bedarf.
Warum Pflegeberatung wichtig ist:
Eine Pflegeberatung soll dafür Sorgen, das die angemessene Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sichergestellt wird
Gleichzeitig unterstützen wir dabei, die richtigen Entscheidungen über den Zustand der Pflege zu treffen, und Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen
Wann bin ich zu einer
Pflegeberatung verpflichtet?
Pflegegrad 4 & 5
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 & 3
Für Pflegegrad 4 & 5 ist eine regelmäßige Pflegeberatung alle 3 Monate (4x im Jahr) verpflichtend. Die Kosten werden auch hier von den Pflegekasse getragen, wodurch die Beratung für Betroffene kostenfrei abläuft.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verpflichtung für eine regelmäßige Pflegeberatung. Eine Pflegeberatung kann trotzdem in Anspruch genommen werden und die Kosten trägt die zuständige Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 bis 3 ist eine regelmäßige Pflegeberatung alle 6 Monate (2x im Jahr) verpflichtend. Die Kosten werden von den Pflegekasse getragen, wodurch die Beratung für Betroffene kostenfrei abläuft.



