Häusliche Pflege stärken – mit Pflegesachleistungen
- Betreuung Plus
- 4. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Aug.

Viele häuslich Pflegende arbeiten Tag für Tag mit viel Engagement. Aber nicht immer können Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege allein leisten – sei es aus Zeitmangel, fehlender Fachkenntnis oder weil Intensivpflege nötig ist. Hier kommen die Pflegesachleistungen ins Spiel.

Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie umfassen Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und teilweise Behandlungspflege in der eigenen Häuslichkeit.

Wer hat Anspruch?
Jeder mit Pflegegrad 2 bis 5, der zuhause gepflegt wird (egal ob durch Angehörige oder in betreuten Wohnformen), hat einen Anspruch auf Pflegesachleistungen

Wie viel steht Ihnen monatlich zu?
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Stand 02.07.25:
Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
2 | 796 € |
3 | 1 497 € |
4 | 1 859 € |
5 | 2 299 € |
Für Pflegegrad 1 bestehen keine Pflegesachleistungen – allerdings können Entlastungsbeträge oder technische Hilfsmittel genutzt werden.

Wie kann ich Pflegesachleistungen beantragen?
Antrag stellen bei der Pflegekasse (Pflegegrad ≥ 2 vorausgesetzt).
Pflegedienst aussuchen, Vertrag schließen.
Leistungen erbringen lassen – Abrechnung übernimmt der Dienst.

Was passiert ohne Pflegesachleistung?
Wer keine Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann stattdessen das volle Pflegegeld beziehen. Dieses wird direkt an die pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gezahlt.
Spannend wird es aber bei der Kombinationsleistung:
Hier kann man Pflegesachleistungen teilweise nutzen und bekommt für den nicht verbrauchten Teil anteilig Pflegegeld. So lässt sich professionelle Unterstützung flexibel mit privater Pflege kombinieren.
Beispiel:
Ein Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 60 % des maximal möglichen Betrags der Pflegesachleistungen.
Dann bekommt man zusätzlich noch 40 % des vollen Pflegegeldes ausgezahlt.
Dadurch kann man individuell steuern, wie viel Hilfe man selbst leistet und wie viel man einem Pflegedienst überlässt – ganz nach Bedarf.
Wichtig:
Der Antrag auf Kombinationsleistung wird auch bei der Pflegekasse gestellt.
Die Aufteilung (z. B. 50 % Sachleistung, 50 % Pflegegeld) wird im Vorfeld festgelegt, kann aber angepasst werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

💬 Fazit
Die Pflegesachleistungen sind eine wertvolle Unterstützung für alle, die zuhause gepflegt werden: Sie sichern professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste und können pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Gleichzeitig bleibt durch Kombinationsleistungen die Flexibilität erhalten, selbst aktiv zu bleiben und trotzdem finanzielle Unterstützung zu bekommen. Wer die Angebote kennt, versteht und frühzeitig beantragt, kann die häusliche Pflege besser organisieren.
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