Der Entlastungsbetrag in 2025:
- Betreuung Plus
- 27. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Mai

Pflege zu Hause ist oft eine große Herausforderung – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Angehörigen. Der Entlastungsbetrag soll hier Unterstützung bieten und den Alltag erleichtern. In diesem Artikel findest du alle Infos die du im Umgang mit dem Entlastungsbetrag brauchst.

Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Personen erhalten können. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 € monatlich – eine Erhöhung von 4,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die die Pflegebedürftigen entlasten oder ihre Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören:
Angebote zur Unterstützung im Alltag: z. B. Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Arztterminen oder Einkäufe.
Tages- und Nachtpflege: teilstationäre Betreuung in entsprechenden Einrichtungen.
Kurzzeitpflege: vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
Ambulante Pflege: teilweise, je nach Bundesland und Anerkennung der Anbieter.

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Die pflegebedürftige Person muss die entsprechenden Leistungen zuerst selbst bezahlen und anschließend die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.
📌 Wichtige Hinweise
Ansparen: Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. So können Rücklagen für intensivere Unterstützungsphasen gebildet werden.
Kombination mit anderen Leistungen: Der Entlastungsbetrag kann mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden, wie z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Anerkennung der Anbieter: Die Anbieter der unterstützenden Leistungen müssen in der Regel anerkannt sein. Es empfiehlt sich, dies vorher bei der Pflegekasse zu klären.

💬 Fazit
Der Entlastungsbetrag bietet eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und die verfügbaren Angebote optimal zu nutzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne beratend zur Seite.

Du bist auf der Suche nach Unterstützung?⬇️
Comments