Tages- und Nachtpflege: Entlastung rund um die Uhr
- Betreuung Plus
- 11. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Aug.

Manchmal reicht die Pflege zu Hause nicht ganz aus – sei es aufgrund des Berufes, der eigenen Gesundheit oder besonderen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Genau hier kommt die Tages- und Nachtpflege ins Spiel: eine teilstationäre Versorgung, die gezielt entlastet und dabei gleichzeitig für Abwechslung und Sicherheit bei Betroffenen sorgt.

Was ist Tages- und Nachtpflege?
Bei der Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut und gepflegt – meist zwischen morgens und nachmittags oder abends. Das bedeutet: Die Nacht verbringt sie weiterhin zuhause. Ideal, wenn pflegende Angehörige tagsüber arbeiten oder selbst etwas Zeit für sich brauchen.
Die Nachtpflege funktioniert umgekehrt: Die pflegebedürftige Person ist nachts in professioneller Betreuung – zum Beispiel, wenn sie in dieser Zeit besonders viel Hilfe braucht oder Angehörige sich nachts erholen müssen.
Beide Varianten werden zusammengefasst als teilstationäre Pflege und können flexibel miteinander kombiniert werden.

Für wen ist das gedacht?
Tages- und Nachtpflege ist möglich ab Pflegegrad 2. Besonders sinnvoll ist sie für:
Menschen mit Demenz, die tagsüber Beschäftigung und Struktur brauchen
Pflegebedürftige, deren Angehörige arbeiten gehen oder selbst erkrankt sind
Situationen, in denen alleinige Pflege zuhause (vorübergehend oder dauerhaft) <
nicht ausreicht

Wie wird das finanziert?
Die Pflegekasse stellt dafür zusätzliche Budgets bereit – unabhängig vom Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen:
Pflegegrad | Max. Betrag pro Monat |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Wichtig: Diese Beträge sind nur für die pflegerische Betreuung und die Fahrtkosten gedacht. Verpflegung und Unterkunft müssen privat gezahlt werden – können aber oft über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) ganz oder teilweise refinanziert werden.

Kombinationsmöglichkeiten
Das Besondere: Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden – also als Kombinationsleistung.
💡 Beispiel:
Pflegegrad 3 → Anspruch auf 545 € Pflegegeld
Zusätzlich bis zu 1.298 € für Tages-/NachtpflegeSo bleibt die Grundpflege zuhause gesichert, während professionelle Betreuung flexibel unterstützt.
Das Budget für Tages- und Nachtpflege verfällt allerdings, wenn es nicht genutzt wird – es lohnt sich also, frühzeitig zu planen.

💬 Fazit
Tages- und Nachtpflege schafft Entlastung für pflegende Angehörige und gleichzeitig mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige. Struktur, soziale Kontakte und professionelle Betreuung helfen dabei, den Alltag besser zu meistern – während zuhause die vertraute Umgebung erhalten bleibt. Gerade weil diese Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt werden, lohnt es sich, sie zu kennen und aktiv einzuplanen.
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