Was bedeutet Kurzzeitpflege: Überbrückung bei Krankheit, Urlaub oder Krise
- Betreuung Plus
- 8. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Aug.

Manchmal brauchen Pflegende eine Auszeit – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisenzeiten oder bei Krankheit. Kurzzeitpflege bietet hier eine ideale Lösung: Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend stationär in einer Einrichtung betreut, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist.

Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2–5 (oder ohne Pflegegrad in besonderen Ausnahmefällen) für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in eine Pflegeeinrichtung ziehen können – wenn die Versorgung zuhause vorübergehend nicht gewährleistet ist.
Sie ist damit eine stationäre Ersatzpflege, etwa nach dem Klinikaufenthalt, bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung oder wenn Angehörige überfordert sind .

Wer trägt welche Kosten?
Pflegekosten: Bis zu 1.854 € pro Jahr übernimmt die Pflegekasse
Aufstockung möglich: Unverbrauchte Gelder aus der Verhinderungspflege (max. 1.685 €) können zusätzlich genutzt werden – insgesamt also bis zu 3.539 €
Nicht abgedeckt: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen privat gezahlt werden. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann dabei helfen.

Wie lange wird das Pflegegeld weitergezahlt?
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für maximal acht Wochen halbiert – nur am ersten und letzten Tag gibt es es vollständig. Beispiel für einen 10‑Tage‑Aufenthalt:
Tag 1: volles Pflegegeld
Tag 2–9: halbiertes Pflegegeld
Tag 10: volles Pflegegeld

Wie funktioniert's mit Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich kombinieren oder austauschen. Seit Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € – voll flexibel für beide Leistungen einsetzbar.

Wer hat Anspruch?
Personen mit Pflegegrad 2–5: Anspruch auf Kurzzeitpflege und Kombinationsmöglichkeiten mit Ersatzpflege
Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenkasse oder über Entlastungsbetrag möglich, aber nicht als Leistung der Pflegekassen.

Wie stelle ich den Antrag?
Vor Beginn Antrag bei der Pflegekasse stellen (oder bei der Krankenkasse wenn kein Pflegegrad oder Pflegegrad1)
Geeignete, zugelassene Einrichtung auswählen – Kliniksozialdienst, Pflegestützpunkt oder Pflegekasse helfen in der Regel
Die Unterbringung und Pflege erfolgen stationär und die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

Wichtig zu wissen
Während der Kurzzeitpflege sind Pflegesachleistungen und Tagespflege pausiert
Es besteht kein gleichzeitiger Anspruch auf Verhinderungspflege; aber nahtloser Übergang ist möglich
Wer bei Klinikentlassung nicht direkt heim kann, hat Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus – bis zu 10 Tage .

💬 Fazit
Kurzzeitpflege ist eine sinnvolle Entlastung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine Krankenhausentlassung. Mit einem Budget von bis zu 1.854 €, plus möglichen 1.685 € aus der Verhinderungspflege, ergibt sich ein flexibles Gesamtpaket bis 3.539 € pro Jahr. Pflegegeld wird währenddessen halbiert weitergezahlt. So bleibt die Versorgung gesichert – ohne Angehörige zu überfordern. Wer rechtzeitig plant und seine Rechte kennt, kann Kurzzeitpflege effektiv als Teil einer ausgewogenen Pflegeplanung nutzen.
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