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Vollstationäre Pflege: Wenn Pflege Zuhause nicht mehr ausreicht



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Ein Zuhause braucht Pflege — und manchmal braucht Pflege ein eigenes Zuhause.

Es gibt Lebenssituationen, in denen die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr ausreicht: weil komplexe medizinische Betreuung nötig ist, Angehörige überfordert sind oder räumliche / bauliche Voraussetzungen fehlen. In solchen Fällen greift die Pflegeversicherung mit der vollstationären Pflege.

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Was bedeutet „vollstationäre Pflege“?

Vollstationäre Pflege heißt: Der Pflegebedürftige zieht in ein Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung. Dort werden Unterkunft, Betreuung, Pflege und (oft) zusätzliche Betreuungsangebote kombiniert. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Pflegesachkosten — je nach Pflegegrad mit einem festen Zuschuss.


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Wie hoch sind die Leistungen?

Mit der Pflegereform 2025 wurden die Beträge erneut angepasst. Je nach Pflegegrad gelten folgende Beispielwerte (nur die pflegebezogenen Leistungen, nicht Unterkunft / Investitionskosten):

  • Pflegegrad 2: ca. 805 €

  • Pflegegrad 3: ca. 1.319 €

  • Pflegegrad 4: ca. 1.855 €

  • Pflegegrad 5: ca. 2.095 € Diese Zahlen unterliegen weiteren Anpassungen, insbesondere abhängig vom Standort des Heimes und den Heimentgelten.

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Was übernimmt die Pflegekasse — und was bleibt als Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten: den reinen Pflegeanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen (z. B. bauliche Maßnahmen, technische Ausstattung) sind meist vom Pflegebedürftigen zu tragen oder werden durch Sozialhilfe ergänzt. Viele Menschen unterschätzen diesen Eigenanteil, da er durchaus erheblich ausfallen kann.

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Tipps und Hinweise

  • Vergleichen lohnt sich: Die Pflegesätze unterscheiden sich stark zwischen Einrichtungen und Regionen.

  • Vertrag prüfen: Achte darauf, welche Leistungen eingeschlossen sind (z. B. Sonderpflege, Wahlleistungen, Unterkunft) und wie oft Anpassungen möglich sind.

  • Sozialrechtliche Beratung nutzen: In manchen Fällen kann ein Zuschuss (z. B. Hilfe zur Pflege) beantragt werden, wenn das eigene Einkommen / Vermögen nicht ausreicht.

  • Frühzeitige Planung: Wenn noch Zeit ist, kann ein Heimplatz reserviert und finanziell kalkuliert werden — das hilft, plötzliche Entscheidungen unter Druck zu vermeiden.

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    💬 Fazit: Vollstationäre Pflege ist ein wichtiger Baustein im System, der ein würdevolles Leben in Pflege gewährleistet, wenn häusliche Strukturen nicht mehr ausreichen. Dennoch bleibt ein finanzielles Engagement nötig — daher ist gute Information und Planung entscheidend.


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