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Pflegeberatung -Was sich seit 2026 geändert hat




Um eine optimale Pflege zu gewährleisten lohnt es sich, eine Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI zu nutzen.


Die Pflegeberatung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen dabei, Leistungen besser zu verstehen, Unterstützung zu finden und den Pflegealltag sicher zu gestalten. Seit 2026 gelten dabei auch neue Regelungen für die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5.

Wichtige Änderung seit dem 1. Januar 2026


Bis Ende 2025 mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, die verpflichtende Pflegeberatung alle drei Monate nachweisen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitliche Fristen. Die verpflichtende Pflegeberatung muss nun nur noch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. Zusätzliche Beratungen können bei Bedarf weiterhin freiwillig genutzt werden.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege gut funktioniert und pflegende Angehörige die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Beratung ist für Betroffene kostenlos und wird von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Während des Gesprächs können Fragen geklärt werden wie:

  • Welche Leistungen stehen mir überhaupt zu?

  • Nutze ich alle Ansprüche meiner Pflegekasse?

  • Welche Hilfsmittel könnten den Alltag erleichtern?

  • Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für Angehörige?

  • Wie kann die Pflege langfristig organisiert werden?

Wer muss die Pflegeberatung wahrnehmen?

Die verpflichtende Beratung betrifft pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Für Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Auch Personen, die ausschließlich Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst nutzen, müssen die Beratung in der Regel nicht verpflichtend nachweisen.

Wie läuft eine Pflegeberatung ab?

Viele Menschen haben Sorge, bei dem Termin kontrolliert oder bewertet zu werden. Tatsächlich steht die Unterstützung der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt.

Ein/e Pflegeberater/in besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder führt die Beratung – unter bestimmten Voraussetzungen – per Video durch. Gemeinsam wird besprochen, wie die aktuelle Pflegesituation aussieht und welche Hilfen sinnvoll sein könnten.

Dabei geht es nicht darum, Fehler zu finden. Vielmehr sollen Probleme früh erkannt und Lösungen aufgezeigt werden.

Was passiert, wenn die Beratung nicht durchgeführt wird?

Wird die verpflichtende Pflegeberatung dauerhaft nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Extremfall vollständig eingestellt werden. Deshalb sollten die vorgeschriebenen Fristen bei PG 2-4 unbedingt eingehalten werden.

Warum sich die Pflegeberatung wirklich lohnt

Viele Familien betrachten die Beratung zunächst als bürokratische Pflicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass gerade diese Gespräche wichtige Hinweise liefern können.

Oft werden Leistungen entdeckt, die bisher nicht genutzt wurden. Auch Fragen zu Pflegehilfsmitteln, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen oder Wohnraumanpassungen lassen sich direkt besprechen.

Gerade bei Pflegegrad 4 und 5, wenn die Belastung für Angehörige besonders hoch ist, kann eine gute Beratung helfen, den Pflegealltag langfristig besser zu organisieren.

Unser Fazit


Die neue Regelung seit 2026 reduziert den bürokratischen Aufwand für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 und schafft eine Einheitliche Regelung für alle die zur Beratung verpflichtet sind. Trotzdem sollte die Pflegeberatung nicht nur als Pflichttermin gesehen werden.

Sie bietet die Möglichkeit, Fragen zum Aufbau und der Organisation der Pflege zu stellen, Unterstützung zu erhalten und den Pflegealltag gemeinsam mit Fachkräften zu verbessern.

Wer die Beratung aktiv nutzt, kann oft Leistungen entdecken und Entlastungen erhalten, die sonst oft ungenutzt bleiben.



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